(Finanzielle) Überforderung der Kommunen: mehr Konnexität erforderlich !
Darüber diskutierten auf Einladung des Politischen Forums Mehr Mut zur Tat mit zahlreichen Teilnehmern im Franz-Hitze-Haus
Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Christine Zeller, Kämmerin der Stadt Münster
Dr. Kerstin Witte, Direktorin des Zentrums für Nachhaltige Kommunen in der Bertelsmann-Stiftung
Der als Vertreter des Bundes vorgesehene Staatssekretär im BMF, Dr. Rolf Bösinger, konnte witterungsbedingt nicht kommen.
Die Kommunen in Deutschland leiden unter massiv steigenden Ausgaben, insbesondere für soziale Leistungen, deren Anteil in den kommunalen Haushalten in den letzten 20 Jahren um fast 10%-Punkte auf 38% gestiegen sind. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen (SGB IX) stiegen von 2022 bis 2024 um 26%, die für die Kinder- und Jugendhilfe sogar um 35%, letztere haben sich in Münster seit 2010 mehr als verdreifacht. Für diese vom Bund vorge-gebenen Leistungen erhalten die Kommunen in NRW keine (z.B. Eingliederungshilfen) oder nur geringe finanzielle Mittel. Die Ausgaben für Wohngeld haben sich seit 2023 aufgrund einer "Reform" durch die Ampelregierung mehr als verdoppelt, das Wohngeld selbst zahlt zwar der Bund, aber die parallel steigenden Personalkosten müssen die Kommunen tragen – in Essen wurden dafür 40 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, in Münster 16.
Alle Referenten waren sich einig, dass die Unzufriedenheit in der Bevölkerung steigt, wenn in den Kommunen immer mehr nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für Infrastruktur, Sport und Kultur eingeschränkt werden. Da geht es um die Grundlagen der Demokratie. Moderator Kosmider hatte anfangs auf einen Bürgermeister in einer kleineren NRW-Kommune hingewiesen, der in der letzten Kommunal-wahl nicht mehr antrat, weil er praktisch keinen Gestaltungsspielraum mehr habe.
Auch die vergleichsweise wohlhabende Stadt Münster bewegt sich hart an der Kante zur Haushaltssicherung. Zeller verwies auf erhebliche Anstrengungen zur Effizienzsteigerung in den städtischen Prozessen mit Einsparungen von 16 Mio. Euro – letztlich nicht viel bei einem Etat von 1,73 Mrd. Euro. Immerhin wird dadurch das Defizit um 1/3 auf 30 Mio. verringert. Münster will auch weiterhin investieren, in den nächsten fünf Jahren 1,4 Mrd. Euro, bekommt aus dem Sonder"vermögen" des Bundes über das Land immerhin 152 Mio. Euro. Der Rest muss fremdfinanziert werden, mit entsprechenden Folgen im Form von Zins-zahlungen. Zeller verlangte daher, dass vom Bund vorgebenene Aufgaben zukünftig ausreichend finanziert werden ("Wer bestellt, bezahlt", sog. Konnexität). Da der Bund nur in Ausnahmefällen direkt an die Gemeinden zahlen kann, muss die Konnexität von den Ländern gewährleistet werden, was lt. Optendrenk in 15 der 16 Landesverfassungen verankert ist. Aber die Länder müssen viel mehr als bisher im Bundesrat dafür sorgen, dass der Bund ausreichende finanzielle Leistungen bereitstellt, oder ein neues Gesetz ablehnen.
Optendrenk, der auf seine langjährige Tätigkeit im Rat der Stadt Viersen verwies, zeigte Verständnis für diese Forderung, zeigte aber auch die Komplexität auf: Der im Sommer 2025 beschlossene "Investitionsbooster" mit erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten wird zu sinkenden steuerlichen Gewinnen der Unternehmen und damit auch zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen führen. Zu auf Landesebene anstehenden Konnexitäts-forderungen z.B. beim durch den Bund vorgegebenen Anspruch auf Ganztagsschulbetreuung ab Sommer 2026 – acht Kommunen verklagen derzeit das Land auf Verabschiedung eines Gesetzes, das gemäß Landesverfassung Konnexität enthalten müsste – wollte sich Optendrenk aber nicht äußern. Er hob die durch das Sonder"vermögen" des Bundes entstehenden Chancen für deutlich mehr Investitionen hervor, vertraute den Kommunen, dass diese selbst wüssten, welche so teilfinanzierten Investitionen am dringlichsten seien und versprach, dass es auf Landesebene keine "Drehtüreffekte" in Form reiner Umschichtungen geben werde.
Alle Referenten sahen Chancen in verstärkter Digitalisierung, manche Leistungen,z.B. Wohngeld, können durch KI-Einsatz weitegehend automatisiert werden. Auch muss nicht jede Kommune ihre eigenen Systeme entwickeln, sie könnten sich in Verbünden zusammen tun. Ausdrücklich für sinnvoll gehalten wurde auch eine Zentralisierung der Verwaltung bundeseinheitlicher Leistungen auf Bundesbehörden, wie z.B. Wohngeld-Bearbeitung durch die Bundesanstalt für Arbeit, wie jüngst von Frau Nahles vorgeschlagen.
Ein weiterer, von den Referenten grundsätzlich begrüßter Ansatz könnte die Übernahme von Ausgaben für soziale Leistungen in Form von Pauschalen sein. Denn die durchschnittlichen Ausgaben für Eingliederungshilfen pro Fall betrugen 2023 in Bremen 45.900 €, in Rheinland-Pfalz 38.200 €, In Hessen und NRW etwa 25.000 € und in den neuen Bundesländern noch darunter. Eher knapp bemessene Pauschalzahlungen würden die Kommunen entlasten, aber auch Anreize zu sparsamem Wirtschaften verstärken.
Die wirklichen Herausforderungen liegen nach Einschätzung aller Referenten aber darin, dass die Ausgaben begrenzt werden müssen. Optendrenk wies zwar daraufhin, dass trotz stagnierender Wirtschaft die Steuereinnahmen weiter steigen, weil die Preissteigerungen der letzten Jahre zu entsprechenden Mehreinnahmen in der Umsatzsteuer führen. Um aber die von den Bürgern als wesentlich erwarteten staatlichen Leistungen dauerhaft erbringen und gleichzeitig die anstehenden Investitionen, nicht zuletzt in die Landesverteidigung, stemmen zu können, müssen die Leistungsgesetze mit ihrer teilweise überbordenden Komplexität (Witte) ziemlich grundlegend reformiert werden. Das wird nur gehen, wenn in der Bevölkerung die Zustimmung zu solchen Notwendigkeiten weiter verstärkt wird. Also auch in diesem Thema: Mehr Mut zur Tat – bei allen !
Hier finden Sie den Text als PDF-Dokument; hier finden Sie einen Artikel der WN zur Veranstaltung.